Argumente die für uns sprechen
Umfassende Beratung – in diskreter Atmosphäre
Durch Präqualifizierung sind wir Partner aller Krankenkassen und führen die Abwicklung direkt für Sie durch
Ihr SK2- Frisöre Team
Terminvereinbarung
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Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer
Der Betrieb “Frisör Kessing” und “SK2-Frisöre” haben das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringung im Hilfsmittelbereich durchlaufen. Die Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GKV- Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V werden erfüllt. Der Leistungserbringer ist damit zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt.
Die Eignung des Betriebs wird damit abschließend und kassenübergreifend bestätigt.